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    AGB

    Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen


    Angebote

    Angebote und Preise sind freibleibend. Aufträge werden für uns erst mit schriftlicher Werksbestätigung verbindlich. Eventuelle Einkaufsbedingungen des Käufers werden von uns nicht akzeptiert. Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Annahme von Aufträgen, wird die Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Sie ist Geschäftsgrundlage. Umstände, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, berechtigen uns, angenommene Aufträge zu stornieren. Ausgeführte Aufträge werden ab Rechnungserteilung als dann sofort fällig, selbst wenn vertraglich eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, insbesondere, wenn für den Kaufpreis Wechsel angenommen werden und diese noch nicht fällig sind.

    Preise

    Die Preise beruhen auf EURO Basis.

    Lieferzeit

    Die Lieferzeit ist ohne Gewähr, Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Lieferverzögerungen wie Transport -oder Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände, berechtigen zur Aufschiebung des Liefertermins ohne Schadensersatzpflicht. Wird die Ausführung des Vertrages über längere Zeit behindert, so sind wir berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

    Zahlungsbedingungen

    Unsere Lieferungen sind mit Empfang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu zahlen, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Bei Hereinnahme von Schecks und Wechseln zahlungshalber behalten wir uns vor, die Papiere zurückzugeben. Bei Scheck- und Wechselprotest werden alle noch offen stehenden Rechnungen sofort fällig, einschließlich solcher, für die Zahlungstermine vereinbart sind oder für die Wechsel im Umlauf sind. Wechselverbindlichkeiten sind sofort in bar abzudecken, ohne dass die Zahlungsverpflichtung von der Rückgabe des Zahlungsmittels abhängig gemacht werden kann. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur direkt an die Firma geleistet werden.

    Eigentumsvorbehalt

    Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen unser Eigentum. Ein Eigentumserwerb des Käufers gemäß § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Die verarbeitete Ware dient in voller Höhe zur Sicherung der im vorstehenden Absatz genannten Forderung. Soweit Waren anderer Zulieferer mitverarbeitet werden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in der Höhe, die quotenmäßig dem Wert unserer verarbeiteten Ware entspricht. Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs werden bereits jetzt mit allen Rechten in voller Höhe an uns abgetreten und zwar unabhängig, ob unsere Vorbehaltsware ohne oder nach Be- bzw. Verarbeitung weitergeliefert wird und ob unsere Vorbehaltsware mit Ware dritter Zulieferanten verarbeitet ist. Bei Kreditgefährdung des Käufers, Zahlungseinstellung pp. ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten deutlich als unser Eigentum kenntlich zu machen. Er hat uns über noch vorhandene Vorbehaltsware und über Forderungen aus Weitergabe unserer Vorbehaltsware unbeschränkte Auskunft zu geben. Wir sind berechtigt, beim Käufer Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen. Wir sind berechtigt, in diesem Falle die Ware wieder an uns zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen. Der Käufer trägt die Gefahr für die gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer pp. zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises, der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Von Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte durch Pfändung oder ähnliche Maßnahmen hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten einer gerichtlichen oder vorgerichtlichen Intervention. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

    Transportgefahr

    Die Versendung erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung stets für Rechnung und Gefahr des Käufers.

    Exportlieferungen

    Bei Lieferungen außerhalb des Bundesgebietes trägt der Käufer das Risiko etwaiger Patentverletzungen der in seinem Staat gültigen Patentgesetze. Beschädigung, Wertminderung, Verlust Die Ware lagert vom Verkaufstag an für Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Verkäufer bzw. Lagerhalter ist zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet.

    Gewährleistung

    Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiterverkauf schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen. Sie haben auf Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluß. Der Käufer ist vor der Be-und Verarbeitung der gelieferten Ware verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu prüfen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt wird. Bei begründeter Mängelrüge erfolgt Mindestwandlung oder Ersatzlieferung nach der Wahl des Verkäufers. Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird die Ware vor Versand vom Käufer besichtigt und nicht beanstandet, so ist jegliche spätere Beanstandung, insbesondere hinsichtlich Qualität, Abmessung, Beschaffenheit usw., ausgeschlossen. Bei Weiterverkäufen nach Muster oder dergleichen sind Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Qualität ausgeschlossen.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort ist ausschließlich Ebersdorf. Ist der Käufer Vollkaufmann, gilt der Gerichtsstand Lobenstein/Gera auch für Streitigkeiten aus Scheck-und Wechselsachen. Sind oder werden einzelne Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

    Ergänzende Bestimmungen, sofern die Kundenforderungen an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 – 137, 65760 Eschborn abgetreten sind:

    Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 – 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

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